Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Hausmann GmbH Dampfhammer Str. 6, 26689 Apen

I. Allgemeine Bedingungen

1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Hausmann GmbHerfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfts-beziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder einer Teillieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich wider-sprechen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.II. Angebot und Vertragsschluss1. Die Angebote der Firma Hausmann GmbH sind freibleibend und unverbindlich, Annahme-Erklärungen und sämtliche Bestellungen bedür-fen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, technische Daten, Programmbeschreibungen, Demoprogramme und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Die Angestellten der Firma Hausmann GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichenVertrages hinausgehen.

4. Überschreitet ein Kunde durch Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

5. Bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als besonderes Geschäft.6. Bei Rücktritt von einem Vertragsabschluss müssen wir 10% des Auftragsbetrages, mindestens aber 50,00 €in Rechnung stellen.

III. Preise und Zahlung

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich Hausmann GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise sieben Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro mit am Auslieferungstag gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer ab unserem Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. deutschem Einfuhrhafen ausschließlich Versand, Verpackung und Transportversicherung, wenn nicht anders angegeben.

3. Alle Zahlungen erfolgen in bar, durch Scheck oder Überweisung bzw. Abbuchungsauftrag. Skonto wird, wenn nicht anders angegeben, nicht gewährt. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.

4. Hausmann GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde ist hiervon zu unterrichten.

5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

6. Gerät ein Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 1,35% monatlich zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

7. Werden beim Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder hält der Kunde sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht ein oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung. Wir können dann Erfüllung verlangen, aber auch den Rücktritt von den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten ausführen.

8. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

IV. Export-und Importbedingungen

1. Von Hausmann GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Besteller vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form -ist für den Besteller genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen, mit dem Besteller vereinbarten Lieferlandes. Der Besteller muss sich über diese Vorschriften selbständig informieren. unabhängig davon, ob der Besteller den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Ware angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

2. Jede Weiterleitung von Vertragsprodukten durch den Kunden an Dritte mit oder ohne Kenntnis von Hausmann GmbH bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungen. Der Besteller haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Hausmann GmbH.

V. Lieferung und Leistungszeit

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Hausmann GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Firma Hausmann GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Hausmann GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von Hausmann GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein-oder Durchführungsgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei Hausmann GmbH deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen Hausmann GmbH , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag -soweit noch nicht erfüllt -ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.

3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag -soweit nicht erfüllt -ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird Hausmann GmbH von seinen Vertragspflichten frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Die Firma Hausmann GmbH ist bemüht, den Kunden bei Lieferschwierigkeiten zu unterrichten.

4. Sollte Hausmann GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und sich in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Firma Hausmann GmbH.

5. Hausmann GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.6. Reichen in den Fällen des Absatz 1 die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen zur Befriedigung aller Kunden nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Lieferverpflichtungen vorzunehmen. Darüber hinaus sind wir von Lieferverpflichtungen befreit.

VI. Annahmeverzug

1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist Hausmann GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden zu lagern. Hierzu kann sich Hausmann GmbH auch einer Spedition oder eines sonstigen Lagers bedienen.

2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an Hausmann GmbH als Ersatz der Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch 150,00 Euro zu bezahlen. Bei Anfall höherer Kosten kann GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden zu fordern.

3. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Hausmann GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wenn wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und von diesem Recht Gebrauch machen, können wir für die anfallenden Kosten eine Schadenersatzzahlung von 50% des Kaufpreises verlangen, ohne den Schaden im einzelnen zu spezifizieren oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

VII. Liefermenge

Etwaige sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von drei Tagen nach Warenerhalt bei Hausmann GmbH und dem Frachtführer schriftlich oder fernschriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Verpackung und Verladung.

VIII. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht sofort auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Hausmann GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Hausmann GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.IX. Beanstandungen und Gewährleistungen

1. Hausmann GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations-und Materialmängeln sind.Die Gewährleistungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt sechs Monate, wenn nicht anders angegeben. Bei Änderungen der Gewährleistungsfrist nach Vertragsabschluss gilt ausschließlich die Gewährleistungsfrist, die bei Vertragsabschluss gültig war.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Auslieferung vom Abgangsort der Ware. Werden unsere Betriebs-oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen, die wir oder unserer Zulieferer nach Vertragsabschluss vornehmen und welche die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Rüge. Unwesentliche Abweichungen zu der Programmbeschreibung, der Datenblätter und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.

3. Etwaige Mängel muss der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes schriftlich mitteilen. Verdeckte Mängel, d.h. solche, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort feststellbar sind und nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Aufdeckung zu rügen.

4. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware, obwohl der Mangel vom Kunden entdeckt worden ist, nicht rechtzeitig angezeigt worden ist oder ganz oder teilweise weiterveräußert oder in Bearbeitung oder in Gebrauch genommen worden ist.

5. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge oder Mitteilung des Kunden, dass ein Produkt nicht der Gewährleistung entspricht, erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, muss der Kunde die gelieferte Ware mit einer genauen Fehlerbeschreibung mit Angabe der Produktbezeichnung und Revisionsnummer sowie der Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Produkt geliefert wurde, an die Firma Hausmann GmbH zur Reparatur einschicken bzw. anliefern. Die Produkte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der reklamierten Lieferungsgegenstände. Der Kunde hat bei Einsendung der gerügten Produkte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese verlorengehen können. Hausmann GmbH übernimmt keine Garantie für verlorengegangene Daten jeder Art.

6. Wenn drei Nachbesserungen nach angemessener Frist und Nachfrist fehlgeschlagen oder misslingen oder Ersatzlieferungen unmöglich sind, kann der Kunde nach seiner Wahl angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Andere Rechte stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere keine Schadenersatzansprüche einschließlich Verzugs-und Mangelfolgeschäden, es sei denn, dass Hausmann GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. In diesem Fall ist die Haftung auf den Wert der Lieferung beschränkt. Hausmann GmbH haftet auf keinen Fall für atypische Schäden und Folgeschäden. Hausmann GmbH haftet weiterhin nicht für Schäden, die der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.

7. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleißerscheinungen ist ausgeschlossen, sie lösen keine Gewährleistung aus.

8. Gewährleistungsansprüche für Softwareprodukte basieren auf den Lizenzbestimmungen der Softwarehersteller. Hausmann GmbH übernimmt für Software keine Gewähr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Wahl mit anderen Programmen zusammenarbeiten. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsgebieten auszuschließen. Somit ist der Gegenstand aller mit Hausmann GmbH geschlossener Verträge, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Hausmann GmbH übernimmt keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation der Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation als auch die Einweisung und Schulungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter durch Hausmann GmbH gehören nicht zum Lieferungsumfang. Derartige Dienstleistungen bedürfen einer eigenen schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

9. Gewährleistungsansprüche gegen Hausmann GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

10. Die vorstehenden Absätze enthalten alle Punkte zur Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Hausmann GmbH vorliegt.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zu der Erfüllung aller Forderungen, die Hausmann GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Hausmann GmbH vom Kunden die folgenden Sicherheiten gewährt, die Hausmann GmbH auf Verlangen des Kunden nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungennachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum der Firma Hausmann GmbH (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Hausmann GmbH als Hersteller im Sinne des 950 BGB, ohne die Firma Hausmann GmbH zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für Hausmann GmbH grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk-oder Werkliefervertrages verwendet oder speichert der Kunde Daten auch auf von uns gelieferten eigentumsvorbehaltenen Datenträgern, gelten die Punkte des Abschnitts 2 entsprechend.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma Hausmann GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Hausmann GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

XI. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gemäß IX Ziff. 9 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Kunde wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.

XII. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

XIII. Urheberrechte

Hausmann GmbH haftet für keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter. Soweit Software oder Softwarebeschreibungen zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden entweder zur Nutzung gemäß den Lizenzbedingungen oder allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Benutzung der Software die Lizenzbestimmungen zu beachten und nicht gegen diese zu verstoßen. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

XIV. Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche, ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen und der Geschäftsbeziehung zwischen Hausmann GmbH und ihm zugänglich werdende Informationen und Daten, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts-oder Betriebsgeheimnisse von Hausmann GmbH erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie (soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist) weder aufzuzeichnen, noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

XV. Beilagen

Hausmann GmbH ist berechtigt, Werbesendungen und sonstige Drucksachen wie Vergleichstest, Zeitungsberichte, gleich ob diese von Hausmann GmbH selbst oder von Dritten stammen, den Produkten beizulegen.

XVI. Datenschutz

Hausmann GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser enthaltenen kundenbezogenen Daten, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Lesen sie unsere hier unsere Datenschutzbestimmungen.

XVII. Anwendbares Recht

1. Für die Geschäftsverbindungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Hausmann GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Hamburg ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten.

XVIII. Umdeutung ungültiger Bestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Stand: 11/20